Übernachtungssteuer
Rat der Stadt Köln beschließt: Änderung kommt zum 1. Juli 2024
Der Rat der Stadt Köln hat am Dienstag, 6. Februar 2024, mit großer Mehrheit der durch die Stadt Köln vorgelegten Änderungssatzung zur Ausweitung der Kulturförderabgabe zugestimmt und damit die Ausweitung der Kulturförderabgabe (KFA) für beruflich Reisende ab dem 1. Juli 2024 beschlossen. Zudem folgt der Kölner Rat dem Verwaltungsvorschlag, die KFA in Übernachtungssteuer umzubenennen.
Aktuell wird die Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis nur bei privat veranlassten entgeltlichen Übernachtungen in Köln erhoben, zum Beispiel von Tourist*innen.
Das ändert sich für Übernachtungsgäste in Köln
Besucher*innen der Stadt, die in Kölner Beherbergungsbetrieben übernachten, werden ab 1. Juli 2024 Übernachtungssteuer bezahlen, unabhängig davon, ob die Übernachtung beruflich zwingend erforderlich ist oder nicht. Anders als bisher wird es dann nicht mehr erforderlich sein, beim Check-In mittels Formular Angaben zum Reisezweck zu machen. Der Steuersatz beträgt unverändert fünf Prozent auf den Übernachtungspreis.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Köln