Kulturförderabgabe

Die Stadt Köln erhebt eine „Kulturförderabgabe“ zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.

Geschäftliche Übernachtungen sind davon befreit, wenn ein entsprechender Nachweis durch ausfüllen des amtlichen Formulars erbracht wird.

Amtlicher Vordruck zur Erklärung der beruflich zwingenden Erforderlichkeit der Beherbergung (§ 7 Absatz 2 KFA-Satzung

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Erklärungen von der Stadt anerkannt werden.

Lassen Sie uns das von Ihnen ausgefüllte Formular vorab per mail oder Fax zukommen. Alternativ können Sie es spätestens bei Ihrer Anreise persönlich beim Check in vorlegen.

Wenn Sie die Dokumente nicht fristgemäß oder unvollständig vorlegen sind wir zur Berechnung der Kulturförderangabe verpflichtet.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Köln